Forensischer Psychologe Jérôme Endrass: «Nach dem Urteil müssen wir entscheiden, wie es mit den Tätern weitergeht.»
Dazu braucht er Zugang zum Täter. Er muss bereit sein, den Menschen als Menschen zu akzeptieren, auch wenn er eine schwere Straftat begangen hat. Sonst sei ein psychologischer Zugang nicht möglich.
Resozialisierung als Auftrag
Auch im Zusammenhang mit Straftaten steht die Resozialisierung im Mittelpunkt. Das ist der Auftrag des Gesetzgebers. Das gelingt auch gut, meint Jérôme Endrass. Bei untherapierten Gewalt- und Sexualstraftätern liegt die Rückfallquote bei 15 Prozent. Und: Resozialisierung ist kosteneffizient. Lebenslanges Wegsperren dagegen ist unwirtschaftlich. Ein Gespräch über Täter, Schuld und Extremismus – geführt von Markus Somm.
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